Als Patientinnen und Patienten wollen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt partnerschaftlich begegnen und gemeinsam über die Behandlung entscheiden. Das ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Therapie. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu Informationen – über Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, über die Qualität der angebotenen Leistungen und nicht zuletzt auch über die Rechte und Pfichten der Beteiligten.
Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Stand Januar 2018.