Kompressionsstrümpfe Klasse I uneingeschränkt erstattungsfähig

Krankenversicherungen übernehmen jetzt auch den Pflegedienst für das Anlegen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I
Kompressionsstrümpfe Klasse I uneingeschränkt erstattungsfähig

Bonn, Mai 2018. Venen leisten Schwerstarbeit, denn sie pumpen ununterbrochen das Blut im Körper zurück zum Herzen. Lässt ihre Leistungsfähigkeit nach, kommt es zu einer Venenschwäche. Schwere, geschwollene Beine gelten als erste Anzeichen dafür. Aber auch Besenreiser, Krampfadern oder sogar Venenentzündungen und gefährliche Thrombosen können die Folge sein. Kompressionstrümpfe unterstützen und entlasten die Venen, indem sie Druck ausüben und diese entsprechend zusammenpressen. Sie dienen der Behandlung von Schwellungen oder Krampfadern und lindern daraus resultierende Schmerzen.

Außerdem kommen sie bei der Therapie von Thrombosen und sogenannten post-thrombotischen Syndromen zum Einsatz. Krankenkassen erstatten hierzulande zwei bis vier Paar Kompressionstrümpfe pro Jahr.  „Waren früher nur die Kompressionsstrümpfe der Klasse II und stärker uneingeschränkt erstattungsfähig, gilt dies seit einigen Jahren auch für die Strümpfe der Klasse I. Da Stützstrümpfe aller Klassen stramm am Bein sitzen müssen, benötigen einige Personen, besonders ältere, Hilfe beim An- und Ausziehen. Seit Kurzem übernehmen die Krankenkassen auch bei Kompressionsstrümpfen der Klasse I diese Hilfeleistung durch den Pflegedienst“, sagt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie e. V. (DGP), Prof. Dr. med. Markus Stücker.  

Effektive Wirkung trotz geringerem Druck

Viele Menschen schrecken vor der Behandlung mit Kompressionsstrümpfen zurück, da sie ein unangenehmes Gefühl am Bein fürchten. Aber es gibt gute Neuigkeiten: Kompressionsstrümpfe der Klasse I sind weniger fest, deutlich bequemer und daher sinkt für viele die Hürde, sie auch tatsächlich zu tragen. „Studien beweisen, dass ihre Wirksamkeit auf die meisten Formen der Schwellungen, die Vorbeugung nach einer Thrombose sowie die Beschwerdelinderung fast genau so effektiv ist wie bei Strümpfen der Klasse II“, ergänzt die Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie e. V., Dr. med. Erika Mendoza.

Kompressionsstrümpfe sind in Sanitätsgeschäften und Apotheken erhältlich. Es gibt sie inzwischen in verschiedensten modischen Farben und Modellen für unterschiedliche Anlässe. Abhängig von Schuhwerk oder persönlicher Vorliebe können Patienten darüber hinaus entscheiden, ob die Spitze vorne offen oder geschlossen sein soll.  Allerdings existieren je nach Sorte große Qualitätsunterschiede. Sogenannte „Kassenstrümpfe“ sind günstiger in der Herstellung und Patienten zahlen nur die Rezeptgebühr. „Da der Strumpf auch ein tägliches Kleidungsstück ersetzt, das häufig über längere Zeit getragen werden muss, ist es sinnvoll, auf hochwertigere Materialien zurückzugreifen und lieber eine kleine Zuzahlung in Kauf zu nehmen“, rät Frau Dr. Mendoza.

Ab sofort können Ärzte also auch leichtere Kompressionsstrümpfe der Klasse I uneingeschränkt verordnen, da die Kassen jetzt nicht nur den Strumpf selbst, sondern auch die dazugehörige Hilfeleistung übernehmen.

Deutsche Gesellschaft für Phlebologie e.V.