Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, fünf ordentlichen Präsidiumsmitgliedern und dem Generalsekretär.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Generalsekretär. Sie vertreten die DGV jeder einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis ist der Generalsekretär der ständige Vertreter des Präsidenten.